Besuche unserer Heimbewohner sind nach wie vor möglich
unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und folgenden Richtlinien:

  • Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine FFP 2 Maske tragen.
    (Kann im Sekretariat für 1.- € erworben werden)
  • Der Zutritt von Besuchern ist nur zulässig mit
    • maximal 24 Stunden zuvor erfolgtem negativen Antigen Schnelltest      
      oder
    • maximal 48 Stunden zuvor erfolgtem negativen PCR Test.
      oder
    • in unserer Einrichtung durchgeführten negativen Antigen Schnelltest.
  • Die Besuche finden in den dafür vorgesehenen Zonen statt.

Ebene 2        –>     Foyer

Ebene 3       –>     Raum  –  gegenüber Zi 301 / 302

Ebene 4        –>      BT Raum  –  auf Ebene 5

  • Aus organisatorischen Gründen und um die Besuchszonen einzuteilen, ist eine telefonische Anmeldung im Sekretariat (Montag bis Freitag von  9 Uhr bis 16 Uhr) notwendig.
  • Die Besuche sollten nicht länger als 1 Stunde in Anspruch nehmen.
  • Die Personenzahl ist derzeit nicht begrenzt.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir weiterhin auf eine strikte Einhaltung dieser Regeln bestehen, denn nur so können wir gewährleisten, dass wir alle gesund bleiben.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Geimpfte und genesene Besucher können jederzeit unsere Heimbewohner besuchen, ohne vorherigen Test.
Wir bitten Sie einen entsprechenden Nachweis in der Verwaltung vorzulegen.
Gerne können Sie uns diesen auch per Mail an info@seniorenresidenz-schoenblick.de zukommen lassen.

Nicht geimpfte oder genesene Besucher bitten wir sich mindestens einen Tag vor Besuch, in der Verwaltung (Montag bis Freitag) telefonisch unter 07051 7980 anzumelden.
Sie werden dann vor Ihrem Besuch in unserem Haus getestet.
Für diesen Test entstehen Ihnen keine Kosten.
Einen Testnachweis dürfen wir derzeit nicht ausstellen.

Wir bitten Sie sich weiterhin an die Maskenpflicht und die Corona-Verordnungen zu halten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Besuche unserer Heimbewohner sind nach wie vor möglich
unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und folgenden Richtlinien:

  • In Kürze wird es POC-Schnelltests geben mit welchen innerhalb der Einrichtung alle Bewohner, Mitarbeiter und Besucher getestet werden.
  • Die Besucher werden vor einem geplanten Besuch im Eingangsbereich von einer qualifizierten Mitarbeiterin / Mitarbeiter getestet, das Ergebnis liegt in der Regel nach
    20 Minuten vor.
  • Wenn der Test ein negatives Ergebnis vorweist, kann der Besuch des betreffenden Angehörigen erfolgen.
  • Wenn der Test positiv ausfällt, muss der Betreffende sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und die Einrichtungsleitung nimmt eine Meldung ans Gesundheitsamt vor.
  • Es dürfen grundsätzlich nur die engsten Angehörigen zu Besuch kommen.
  • Sofern der / die Bewohner / in ein Einzelzimmer bewohnt, kann der Besuch unter Einhaltung der Hygienerichtlinien im Zimmer erfolgen.
  • Bewohnt der / die Heimbewohner / in ein Doppelzimmer, so muss der Besuch in den dafür vorgesehenen Besuchszonen unter Einhaltung der Hygienerichtlinien erfolgen:

Ebene 2           –>     Foyer

Ebene 3           –>     Raum  –  gegenüber Zi 301 / 302

Ebene 4           –>      BT Raum  –  auf Ebene 5

  • Die Besuche werden aus organisatorischen Gründen auf 1 Stunde begrenzt.
  • Eine telefonische Anmeldung und Terminvergabe in der Verwaltung ist weiterhin
     zwingend notwendig!
    Sie errreichen die Verwaltung telefonisch von Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 07051 / 7980.
  • Ohne vorherige Anmeldung und Testung sind Besuche in der Regel nicht möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Baden-Württemberg hat die Besuchsregelungen, im Rahmen der Corona-Verordnungen, überarbeitet und mit Beschluss vom 25.06.2020 mit Gültigkeit ab dem 01.07.2020 die Regelungen für Besuche im Pflegeheim gelockert.

  • Sie können Ihre Angehörige / Ihren Angehörigen ab sofort im Zimmer besuchen.
  • Es ist ein Besuch von maximal 2 Personen erlaubt.
  • Sie müssen in der Einrichtung während des gesamten Aufenthaltes eine Mund- Nasenschutzmaske tragen und bei Betreten der Einrichtung Ihre Hände desinfizieren und sich in die Besucherliste eintragen.
  • An der Tür des Wohnbereichs befindet sich eine Klingel, über die Sie sich bitte anmelden und abwarten, bis Sie von einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin abgeholt werden und in das Bewohnerzimmer begleitet werden.
  • Ihren Besuch melden Sie bitte weiterhin telefonisch in der Verwaltung an.

Die Besuchszeiten sind:   zwischen 10.30 Uhr und 11.30 Uhr und

                                               zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr

Eine Anmeldung ist deshalb erforderlich, da nicht mehr wie zwei Bewohnerbesuche gleichzeitig auf einem Wohnbereich möglich sind.

  • Sie können Ihre Angehörige / Ihren Angehörigen auch zu einem Spaziergang oder zu sich nach Hause mitnehmen, dies müssen Sie aber bei der Terminabsprache Ihres Besuchs ankündigen.
  • Zum Zeitpunkt des Besuchs erhalten Sie ein Formblatt, welches Sie zur Kenntnis nehmen und unterschreiben müssen, da wir zur Registrierung der Besuche verpflichtet sind.

Wir freuen uns, dass Sie nun die Möglichkeit haben, wieder Ihre Angehörige / Ihren Angehörigen zu sehen. Dennoch müssen wir Sie darauf hinweisen, dass diese Besuchsmöglichkeit mit Sicherheit ein gesteigertes Infektionsrisiko beinhaltet.

Bisher ist es uns gelungen, durch strenge Einhaltung der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes alle Bewohner und alle Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir weiterhin auf eine strikte Einhaltung dieser Regeln bestehen, denn nur so können wir gewährleisten, dass wir alle gesund bleiben.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Es freut uns, dass Besuche unserer Heimbewohner durch Ihre Angehörigen wieder möglich sind.

Da wir uns bezüglich der Besuche an strenge Richtlinien halten müssen, sind nur eine gewisse Anzahl an Besuchern jeden Tag möglich.

Wir bitten Sie daher telefonisch in der Verwaltung einen Besuchstermin zu vereinbaren.

Die Termine sind oft recht schnell vergeben, daher bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung, um Ihnen Ihren gewünschten Termin auch zu ermöglichen.

Sie erreichen die Verwaltung telefonisch von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eine besondere Überraschung hielt Herr Günter Erlenmaier für die BewohnerInnen und MitarbeiterInnen der Seniorenresidenz Schönblick bereit.

In Absprache mit der Einrichtungsleiterin Frau Nicole Nusillard-Mitschele lud er zum gemeinsamen Singen auf den Balkonen und Terrassen der Wohnbereiche ein.

Bei schönstem Frühlingswetter konnte er von der Auffahrt aus, unterstützt durch sein Akkordeon, die Hausgäste zu einem kleinen Frühjahrskonzert mit bekannten Liedern animieren. Da er schon seit Jahren immer wieder ehrenamtlich in der Seniorenresidenz Schönblick zu jahreszeitlichen Anlässen zum gemeinsamen Singen einlädt, kannte er die musikalischen Wünsche seiner „Gäste“ ganz genau.

Es wurde gesunden, geklatscht und sich im Takt gewogen. Die Zeit verstrich wie im Flug und so war der Vormittag sehr kurzweilig gestaltet

Einige MitarbeiterInnen hatten sich eine besondere Idee überlegt, um die Auswirkungen der Kontaktsperre und des Besuchsverbots zu mildern.

Sie gestalteten gemeinsam mit den HeimbewohnerInnen Postkarten mit Bildern und Texten, um diese dann an die Angehörigen zu verschicken.

Gerade Postkartengrüße, Briefe, selbstgemalte Bilder, Blumen usw. können den Kontakt zwischen den Familienangehörigen aufrecht erhalten und werden auch gerne vorgelesen.

Gerade in dieser Zeit ist die Kreativität und Geduld aller gefragt und es ist schön zu erleben, dass trotz oder vielleicht gerade wegen dieser schwierigen Bedingungen, ein besonderer Teamgeist spürbar wird.

Wir möchten hiermit alle Angehörigen, Freunde und Bekannte unsere Bewohner darüber Infomieren, dass ein Besuch momentan aufgrund des Coronaviruses nicht möglich ist.

Leider können wir momentan nicht absehen, ab wann ein Besuch wieder möglich sein wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Am Samstag den 18.01.2020 fand der alljährliche Neujahrsbrunch auf der Ebene 5 in der Seniorenresidenz statt.

In dekorierter und gemütlicher Atmosphäre konnten Angehörige und Heimbewohner gemeinsam in das Neue Jahr 2020 starten.

Die hauseigene Küche verwöhnte unsere Gäste mit feinen Leckereien für jeden Geschmack die keine Wünsche offen liesen.

Am 07.07.2018 fand das diesjährige Sommerfest bei Sonnenschein unter dem Motto Nordseeküste- eine Seefahrt die ist lustig statt.

Die Festmusikanten stimmten passende Lieder an, die jeder mit singen konnte und auch die, in der Betreuungstherapie  einstudierten passenden Musikstücke, trugen sehr zur Unterhaltung und guten Stimmung bei.

Unsere hauseigene Küche verwöhnte alle Angehörigen, Bewohner und Besucher mit leckeren Spezialitäten rund um das Thema Fisch und Küste.