Preise
Es liegen Pflegesatzvereinbarungen für die vollstationäre Pflege/ Kurzzeitpflege nach § 85 SGB XI, sowie eine Vereinbarung über die Vergütungszuschläge für pflegeversicherte Personen gemäß §§ 43b und 53c SGB XI in vollstationären Pflegeinrichtungen in Baden- Württemberg mit sämtlichen Pflegeversicherungen, sowohl mit dem Landkreis Calw, als auch dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg vor.
Kurzzeitpflege ab 01.07.2023
Vollstationäre Dauerpflege ab 01.07.2023