Ferienpflege / Verhinderungspflege

Die Ferienpflege ist ein Angebot für Menschen, die normalerweise noch zu Hause leben und von Angehörigen betreut und gepflegt werden. Um den pflegenden Angehörigen eine Urlaub zu ermöglichen, kann die Ferienpflege in Anspruch genommen werden.

Die Verhinderungspflege greift dann, wenn pflegende Angehörige selbst durch Krankheit oder notwendigem Krankenhausaufenthalt die Pflege nicht leisten können.

Die Kurzzeitpflege wird in der Regel nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus muss in den meisten Fällen eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit berücksichtigt und die Rehabilitationsfähigkeit überprüft werden. Oft ist eine Rückkehr in den häuslichen Bereich erst nach einer gewissen Zeit der Stabilisierung und Mobilisierung möglich.